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    Wohngebäudeversicherung, so vermeiden Sie teure Irrtümer

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    Mythen über Wohngebäudeversicherung, was wirklich stimmt

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Der Kauf eines Eigenheims ist eine bedeutende finanzielle Entscheidung, die zusätzlichen Schutz erfordert. Wohngebäudeversicherungen sind unverzichtbar, da viele Eigentümer irrtümlich glauben, gut geschützt zu sein. Schäden durch Leitungswasser sind oft teuer und können auch in massiv gebauten Häusern auftreten. Zudem deckt die Versicherung nicht alles auf dem Grundstück ab, was im Schadensfall zu Enttäuschungen führen kann. Es ist entscheidend, die Vertragsdetails genau zu verstehen und mit den gängigen Mythen aufzuräumen.

    Die Wahrheit über den Schutz Ihrer Immobilie: Mythen aufgedeckt

    Der Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit, Freiraum und dient als solide Altersvorsorge. Doch diese wertvolle Investition ist tagtäglich zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Ein schwerer Sturm, ein unbemerkter Rohrbruch oder ein verheerendes Feuer können innerhalb von Minuten Schäden in existenzbedrohender Höhe verursachen. Genau hier greift die Wohngebäudeversicherung ein, um Sie vor dem finanziellen Ruin zu bewahren.

    Obwohl diese Absicherung für jeden Hausbesitzer absolut unverzichtbar ist, ranken sich hartnäckige Gerüchte und gefährliche Halbwahrheiten um dieses Thema. Viele Immobilienbesitzer wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie den Umfang ihres Versicherungsschutzes überschätzen, oder sie zahlen zu viel, weil sie die Mechanismen der Vertragsgestaltung nicht vollständig durchschauen. Andere wiederum erleben im Schadensfall ein böses Erwachen, wenn die Versicherung die Leistung kürzt oder ganz verweigert. In diesem Artikel räumen wir mit den am weitesten verbreiteten Mythen auf und zeigen Ihnen detailliert, worauf es bei der Absicherung Ihres Eigenheims wirklich ankommt.

    Mythos 1: Mein Haus ist massiv gebaut, da kann ohnehin nicht viel passieren

    Ein weit verbreiteter Irrglaube ist die Annahme, dass vor allem ältere oder leicht gebaute Häuser von Schäden betroffen sind. Viele Eigentümer von modernen, massiv gebauten Immobilien glauben, sie seien durch die Bausubstanz ausreichend geschützt. Die Realität und die Schadensstatistiken der Versicherer zeichnen jedoch ein völlig anderes Bild.

    Die häufigsten und teuersten Schäden an Wohngebäuden entstehen nicht durch das Einstürzen von Wänden, sondern durch Leitungswasser. Ein winziger Haarriss in einem Wasserrohr, der über Wochen unbemerkt bleibt, kann das Mauerwerk durchfeuchten, Schimmelbildung verursachen und den Estrich ruinieren. Die Sanierungskosten für einen solchen Wasserschaden gehen schnell in die Zehntausende. Auch moderne Bauweisen sind davor nicht gefeit; im Gegenteil, komplexe Fußbodenheizungen und aufwendige Sanitärinstallationen erhöhen das Risiko von Leitungswasserschäden sogar.

    Zudem machen Naturgewalten keinen Halt vor massiven Ziegeln oder Beton. Ein schwerer Hagelschauer kann Rollläden zerschlagen und die Fassade schwer beschädigen. Ein Blitzeinschlag kann nicht nur den Dachstuhl in Brand setzen, sondern auch durch Überspannung die gesamte fest verbaute Haustechnik, von der Heizungssteuerung bis zur Smart-Home-Anlage, zerstören. Ein solider Bau schützt Sie also keineswegs vor den finanziellen Folgen dieser unvorhersehbaren Ereignisse.

    Mythos 2: Die Wohngebäudeversicherung deckt alles ab, was sich auf meinem Grundstück befindet

    Dieser Mythos führt im Schadensfall regelmäßig zu großen Enttäuschungen. Es ist wichtig, eine klare Trennlinie zwischen dem Gebäude selbst und dem Inventar zu ziehen. Eine einfache Faustregel hilft hierbei: Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihr Haus auf den Kopf stellen und kräftig schütteln. Alles, was nun herausfällt, ist nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

    Die Gebäudeversicherung schützt das Haus selbst sowie alle fest damit verbundenen Bestandteile. Dazu gehören das Dach, die Wände, fest verlegte Fußböden, Einbauküchen (wenn sie individuell für den Raum maßgeschreinert und fest verbunden sind), Heizungsanlagen und sanitäre Einrichtungen. Auch Nebengebäude wie Garagen oder Carports können mitversichert werden, müssen aber explizit im Vertrag genannt sein.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Ihr aktueller Versicherungsvertrag ist älter als drei Jahre und wurde seitdem nicht mehr an die Baupreisentwicklung angepasst.
    • Sie haben in letzter Zeit angebaut, aufwendig saniert oder eine Photovoltaikanlage installiert.
    • Ihr Vertrag enthält keinen expliziten Schutz gegen Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmung.
    • Sie haben teure Haustechnik wie eine Wärmepumpe oder ein Smart-Home-System nachgerüstet.
    • Sie sind sich unsicher, ob Nebengebäude wie Carport, Garage oder Gartenhaus im bestehenden Schutz inbegriffen sind.
    • Sie kennen den aktuellen Versicherungswert Ihrer Immobilie nicht und riskieren im Schadensfall eine Unterversicherung.

    → Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.

    Ihre Möbel, Kleidung, elektronischen Geräte, Teppiche und Wertsachen gehören hingegen zum sogenannten Hausrat. Wenn nach einem Rohrbruch Ihr teures Sofa ruiniert ist, zahlt die Gebäudeversicherung zwar die Trocknung der Wände und den neuen Parkettboden, aber nicht das Sofa. Um diese Deckungslücke zu schließen, ist es entscheidend, den genauen Unterschied zwischen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung zu kennen und beide Policen sinnvoll aufeinander abzustimmen.

    Mythos 3: Bei Unwettern und Naturkatastrophen bin ich automatisch rundum geschützt

    Dies ist einer der gefährlichsten Mythen überhaupt. Viele Hausbesitzer gehen davon aus, dass Begriffe wie "Sturm" und "Hagel" in der Police bedeuten, dass das Haus gegen jegliche Kapriolen der Natur abgesichert ist. Das ist ein fataler Irrtum. Der Standard-Schutz einer Wohngebäudeversicherung umfasst in der Regel Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser sowie Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel.

    Was aber passiert, wenn nach einem tagelangen Starkregen das Wasser von der Straße in Ihren Keller läuft? Oder wenn ein naher Bach über die Ufer tritt und das Erdgeschoss überflutet? Was ist mit Schneedruck, der das Dach zum Einstürzen bringt, oder Erdrutschen? Für all diese extremen Naturereignisse leistet die normale Gebäudeversicherung keinen Cent.

    Um gegen diese Risiken gewappnet zu sein, benötigen Sie zwingend einen zusätzlichen Baustein in Ihrem Vertrag. Es ist unerlässlich, sich genau darüber zu informieren, was Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung sind. Angesichts der spürbaren Klimaveränderungen und der Zunahme von extremen Wetterereignissen auch in Regionen, die früher als sicher galten, ist der Einschluss von Elementargefahren heute für nahezu jeden Immobilienbesitzer dringend zu empfehlen. Statistiken belegen, dass Schäden durch Starkregen kontinuierlich zunehmen und jeden treffen können, unabhängig davon, ob das Haus an einem Fluss liegt oder nicht.

    Mythos 4: Die Versicherungssumme sollte dem Kaufpreis oder dem aktuellen Marktwert entsprechen

    Wenn Sie ein Haus für 500.000 Euro kaufen, liegt es nahe zu denken, dass Sie es auch für 500.000 Euro versichern sollten. In der Gebäudeversicherung gelten jedoch andere Regeln. Der Kaufpreis oder der aktuelle Verkehrswert einer Immobilie wird maßgeblich durch Angebot und Nachfrage sowie durch die Lage (den Wert des Grundstücks) bestimmt. Ein Grundstück kann aber nicht abbrennen oder von einem Sturm weggeweht werden.

    Für die Versicherung ist einzig und allein der sogenannte Wiederaufbauwert entscheidend. Das ist die Summe, die benötigt wird, um das exakt gleiche Haus in der gleichen Ausführung am gleichen Ort nach einem Totalschaden neu zu bauen, inklusive aller Architekten-, Planungs- und Aufräumkosten. Da die Baukosten durch Inflation, steigende Materialpreise und höhere Handwerkerlöhne jedes Jahr steigen, würde eine feste Versicherungssumme schnell zu einer Unterversicherung führen.

    Um dieses Problem zu lösen, arbeiten Versicherer mit einem fiktiven Wert, dem sogenannten Wert 1914. Dieser Wert gibt an, was das Haus im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Dieser Basiswert wird jedes Jahr mit dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreisindex multipliziert. Dieses System nennt sich gleitende Neuwertversicherung. Sie garantiert, dass Ihnen im Falle eines Totalschadens immer genügend Geld zur Verfügung steht, um Ihr Haus zu den aktuell gültigen Baupreisen wieder aufzubauen, ohne dass Sie jedes Jahr Ihre Police manuell anpassen müssen.

    Mythos 5: Wenn ich mein Haus umbaue oder renoviere, passt sich die Versicherung von selbst an

    Sie haben den ungenutzten Dachboden ausgebaut, einen teuren Wintergarten angebaut, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert oder das Badezimmer luxuriös saniert? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Wert Ihrer Immobilie deutlich gesteigert! Leider vergessen viele Eigentümer, diese Wertsteigerung auch ihrem Versicherer mitzuteilen.

    Die Versicherungsgesellschaft berechnet Ihre Prämie auf Basis der Daten, die bei Vertragsabschluss vorlagen. Wenn das Gebäude durch Modernisierungen oder Anbauten an Wert gewinnt, der ursprüngliche Wert 1914 aber nicht im Vertrag angepasst wird, entsteht eine gefährliche Lücke. Sie sind dann unterversichert. Im Schadensfall hat der Versicherer das Recht, die Leistung anteilig zu kürzen. Wenn Ihr Haus beispielsweise einen tatsächlichen Wert von 400.000 Euro hat, aber nur für 200.000 Euro versichert ist (Sie sind also zu 50 Prozent unterversichert), zahlt die Versicherung auch bei einem kleineren Schaden von 10.000 Euro nur 50 Prozent, also 5.000 Euro.

    Es ist daher Ihre Pflicht als Versicherungsnehmer, wertsteigernde Maßnahmen zu melden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig darüber zu informieren, wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung bei Modernisierungen anpassen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz stets dem tatsächlichen Wert Ihres Zuhauses entspricht.

    Mythos 6: Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung grundsätzlich nicht

    Die Angst vor dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit sitzt bei vielen Hausbesitzern tief. Ein klassisches Beispiel: Sie verlassen das Haus, lassen aber das Dachfenster weit geöffnet. Ein plötzliches Gewitter zieht auf, Starkregen dringt ein und ruiniert den teuren Parkettboden. Früher war der Fall klar: Die Versicherung lehnte die Zahlung ab, da Sie den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit (das offene Fenster bei Abwesenheit) erst ermöglicht haben.

    Sollten Sie jetzt konkret handeln?

    • Sie haben bereits erkannt, dass Ihr aktueller Versicherungsschutz unzureichend ist, haben aber noch keine konkreten Vergleichsangebote angefordert.
    • Sie nehmen bekannte Deckungslücken weiterhin in Kauf und tragen das existenzbedrohende Restrisiko bei Großschäden komplett selbst.
    • Sie zahlen kontinuierlich zu hohe Prämien für veraltete Tarife, anstatt aktiv in leistungsstärkere und oft günstigere Versicherungslösungen zu wechseln.
    • Sie lassen mögliche Beitragsersparnisse durch Rabatte für durchgeführte Modernisierungen oder installierte Sicherheitstechnik ungenutzt.
    • Sie schieben die längst fällige Vertragsoptimierung auf, obwohl Ihnen dadurch im Ernstfall zehntausende Euro an Versicherungsleistungen entgehen können.

    → Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor weitere finanzielle Nachteile entstehen.

    Heute ist dieser Mythos in dieser Absolutheit nicht mehr haltbar. Der Gesetzgeber hat die Regeln zugunsten der Verbraucher gelockert. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung zwar kürzen, aber meist nicht mehr komplett verweigern. Die Kürzung erfolgt entsprechend der Schwere des Verschuldens.

    Noch wichtiger ist jedoch: Gute, moderne Versicherungstarife schließen den "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" explizit mit ein. Das bedeutet, dass die Versicherung den Schaden in voller Höhe reguliert, selbst wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Lediglich bei Vorsatz (Sie zünden Ihr Haus absichtlich an) ist der Versicherungsschutz logischerweise immer ausgeschlossen. Es lohnt sich also, ältere Verträge auf diese wichtige Klausel hin zu überprüfen und gegebenenfalls auf einen zeitgemäßen Tarif umzustellen.

    Mythos 7: Wenn ich mein Haus verkaufe, endet die Versicherung automatisch

    Ein Hausverkauf bringt viel administrativen Aufwand mit sich. Ein häufiges Missverständnis ist, dass der Verkäufer die Gebäudeversicherung zum Tag der Schlüsselübergabe einfach kündigen kann oder dass der Vertrag automatisch erlischt. Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz hat hierzu jedoch klare, abweichende Regelungen getroffen, um die Immobilie zu schützen.

    Damit das Gebäude nicht für einen einzigen Tag ohne Versicherungsschutz dasteht, geht die bestehende Wohngebäudeversicherung im Moment der Grundbucheintragung (Eigentumsübergang) automatisch kraft Gesetzes auf den neuen Eigentümer (den Käufer) über. Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Vertrages ein.

    Erst der Käufer hat dann ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Er kann entscheiden, ob er den bestehenden Vertrag übernehmen möchte oder ob er ihn innerhalb von einem Monat nach der Grundbucheintragung kündigt, um eine eigene, neue Police abzuschließen. Als Verkäufer müssen Sie den Verkauf lediglich der Versicherung melden; kündigen können und dürfen Sie den Vertrag nicht selbst. Dies ist ein wichtiger Mechanismus, der sicherstellt, dass die Banken, die das Haus finanzieren, stets eine besicherte Immobilie vorfinden.

    Mythos 8: Wasserrohre außerhalb des Hauses sind immer mitversichert

    Leitungswasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen. Während Rohrbruch und Frostschäden an den Rohren innerhalb des Gebäudes standardmäßig abgedeckt sind, sieht es bei den Rohren auf dem restlichen Grundstück oft anders aus.

    Zuleitungs- und Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Gebäudes, aber noch auf dem versicherten Grundstück befinden (zum Beispiel das Abwasserrohr, das vom Haus zur Kanalisation an der Straße führt), sind in älteren oder sehr einfachen Tarifen oft nicht mitversichert. Wenn hier durch Wurzelwuchs, Erdbewegungen oder Materialermüdung ein Riss entsteht, müssen Sie die teuren Erdarbeiten und die Reparatur des Rohres aus eigener Tasche bezahlen.

    Noch komplizierter wird es bei Rohren, die sich außerhalb des eigenen Grundstücks befinden, für die Sie aber laut Satzung der Gemeinde die Instandhaltungspflicht tragen. Es ist von enormer Wichtigkeit, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass Ableitungsrohre auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

    Mythos 9: Wenn das Haus leer steht, ändert sich nichts am Versicherungsschutz

    Egal, ob Sie eine Immobilie geerbt haben, ein längerer Umbau ansteht oder Sie das Haus vor dem Verkauf unbewohnt lassen, ein Leerstand hat massive Auswirkungen auf Ihre Wohngebäudeversicherung. Viele Eigentümer glauben, dass ein leeres Haus ein geringeres Risiko darstellt, da niemand versehentlich einen Brand verursachen oder die Badewanne überlaufen lassen kann. Die Versicherungsmathematik sieht das jedoch anders.

    Ein unbewohntes Haus kühlt im Winter schneller aus, was das Risiko von eingefrorenen und geplatzten Wasserrohren drastisch erhöht. Ein kleiner Wasserschaden oder ein Schwelbrand wird oft erst nach Tagen oder Wochen entdeckt, wodurch sich das Schadensausmaß vervielfacht. Zudem ziehen leerstehende Gebäude Vandalismus und Einbrüche an.

    Aus diesen Gründen stellt ein Leerstand eine sogenannte "Gefahrerhöhung" dar. Sie sind vertraglich verpflichtet, der Versicherung zu melden, wenn das Gebäude nicht mehr bewohnt wird (meist gilt eine Frist ab 60 Tagen Leerstand). Melden Sie dies nicht, riskieren Sie im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherung wird bei einem Leerstand in der Regel bestimmte Auflagen machen, wie das Absperren und Entleeren der Wasserleitungen und regelmäßige Kontrollgänge, und möglicherweise einen Risikozuschlag zur Prämie verlangen.

    Mythos 10: Die billigste Versicherung reicht völlig aus

    Vergleichsportale im Internet verleiten schnell dazu, Verträge rein nach dem Preis zu sortieren und den günstigsten Tarif abzuschließen. Doch bei der Wohngebäudeversicherung gilt mehr denn je: Wer billig kauft, kauft oft zweimal, und im schlimmsten Fall kostet es die finanzielle Existenz.

    Sehr günstige Tarife erkaufen sich ihren Preis oft durch massive Leistungseinschränkungen. Dazu gehören hohe Selbstbeteiligungen im Schadensfall, der Ausschluss von grober Fahrlässigkeit, fehlende Deckung für Ableitungsrohre auf dem Grundstück, unzureichende Übernahme von Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Brand oder fehlende Kostenübernahme für die Suche nach der Ursache eines Wasserschadens (Leckortung).

    Im Ernstfall müssen Sie bei einem Billigtarif Zehntausende Euro selbst zuzahlen. Eine gute Wohngebäudeversicherung zeichnet sich nicht durch den niedrigsten Preis aus, sondern durch ein starkes Bedingungswerk, das auf Ihre individuelle Immobilie zugeschnitten ist. Die Prämienunterschiede zwischen einem Basis-Tarif mit vielen Lücken und einem Premium-Tarif mit umfassendem Schutz machen im Jahr oft nur wenige Euro aus, eine Investition, die sich bei einem großen Schaden sofort auszahlt.

    Der Weg zum optimalen Versicherungsschutz

    Wie Sie sehen, ist die Materie der Gebäudeversicherung komplex und voller Fallstricke. Halbwahrheiten und Mythen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie im Schadensfall ohne finanzielle Hilfe dastehen. Um Ihr Zuhause wirklich sicher zu machen, müssen Sie die Bedingungen verstehen, den Wert Ihrer Immobilie korrekt abbilden und den Schutz an Ihre individuellen Gegebenheiten anpassen. Verlassen Sie sich nicht auf Hörensagen, sondern prüfen Sie Ihre Police kritisch auf Aktualität und Leistungsumfang.

    Da jede Immobilie einzigartig ist, vom Alter über die Bauweise bis hin zu den durchgeführten Modernisierungen, gibt es keine Standardlösung, die für jeden passt. Ein allgemeiner Artikel kann den Überblick schärfen, aber die Details Ihres eigenen Vertrages sollten stets individuell betrachtet werden. Um sicherzugehen, dass Ihr Zuhause weder über- noch unterversichert ist und alle wichtigen Gefahren abgedeckt sind, ist ein professioneller Blick auf Ihre Dokumente der sicherste Weg. Zögern Sie nicht, eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei uns anzufragen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre persönliche Situation zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept für Ihre Immobilie zu erarbeiten.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn mein Dach aufgrund von Altersschwäche undicht wird?

    Nein. Die Wohngebäudeversicherung ist keine Instandhaltungsversicherung. Sie zahlt für plötzliche und unvorhersehbare Ereignisse wie Stürme oder Hagel. Wenn das Dach aufgrund von Alterung, Verschleiß oder mangelnder Wartung undicht wird und Regenwasser eindringt, müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen. Als Hausbesitzer haben Sie eine Instandhaltungspflicht.

    Kann ich die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?

    Wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen, können Sie die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzen, da sie als Sachversicherung gilt und nicht der direkten persönlichen Vorsorge dient. Wenn Sie die Immobilie jedoch vermieten, können Sie die Versicherungsbeiträge in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Zudem können Sie die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.

    Was passiert genau, wenn ich unterversichert bin?

    Bei einer Unterversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Neubauwert des Hauses. Im Schadensfall wendet die Versicherung eine proportionale Kürzung an. Wenn Ihr Haus beispielsweise nur zu 70 Prozent seines tatsächlichen Wertes versichert ist, zahlt die Versicherung auch bei kleineren Teilschäden (wie einem Leitungswasserschaden von 10.000 Euro) nur 70 Prozent der Schadenssumme, in diesem Fall also 7.000 Euro. Den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Dies lässt sich durch die Vereinbarung der gleitenden Neuwertversicherung und die Angabe aller wertsteigernden Umbauten vermeiden.

    Muss ich einen Schaden sofort melden?

    Ja, Sie haben als Versicherungsnehmer eine sogenannte Schadenminderungspflicht und eine unverzügliche Meldepflicht. Sie müssen den Schaden so schnell wie möglich (oft wird hier von maximal einer Woche gesprochen, idealerweise aber sofort) der Versicherung melden. Zudem müssen Sie erste Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht größer werden zu lassen (z.B. den Hauptwasserhahn bei einem Rohrbruch abdrehen). Bevor Sie jedoch Handwerker mit endgültigen Reparaturen beauftragen, müssen Sie zwingend die Freigabe der Versicherung einholen, da diese das Recht hat, den Schaden vorher durch einen Gutachter besichtigen zu lassen.

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