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    Wohngebäudeversicherung, was genau abgedeckt ist und was nicht

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    Welche Gebäudeteile deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigentum vor Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel. Sie deckt wesentliche Gebäudeteile wie Mauerwerk, Wände und Dach ab. Auch Fenster und Türen sind versichert, sofern die Schäden durch versicherte Ereignisse verursacht werden. Heizungsanlagen und Installationen sind ebenfalls Teil des Schutzes, außer bei Abnutzung oder Wartungsschäden. Eine umfassende Absicherung sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall finanziell abgesichert sind.

    Welche Gebäudeteile deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

    Eine Wohngebäudeversicherung ist für viele Immobilienbesitzer eine unverzichtbare Absicherung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Eigentum, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel und manchmal Elementarereignisse entstehen können. Doch welche Gebäudeteile sind eigentlich versichert? Um diese Frage umfassend zu beantworten, werfen wir einen genaueren Blick auf die verschiedenen Komponenten, die von einer typischen Wohngebäudeversicherung geschützt werden.

    Das Grundgerüst: Mauerwerk, Wände und Dach

    Im Zentrum jeder Wohngebäudeversicherung steht das Grundgerüst des Hauses. Dazu gehören Wände, Mauerwerk, tragende und nicht tragende Wände sowie das Dach. Diese Teile bilden das Rückgrat Ihrer Immobilie und sind in der Regel gegen typische Gefahren wie Feuer, Sturm oder Hagel versichert.

    Stellen Sie sich vor, wie die Naturgewalten an Ihrem Zuhause nagen. Ein Orkan könnte Dachziegel auf die Reise schicken, oder ein heftiger Hagelschauer könnte das Mauerwerk beschädigen. Die Wohngebäudeversicherung steht Ihnen bei diesen Risiken zur Seite, sodass Sie beruhigt schlafen können. Mehr über die grundlegenden Absicherungsmöglichkeiten finden Sie in einem weiteren Artikel.

    Fenster und Türen: Der Durchblick für den Versicherungsschutz

    Fenster und Türen sind essentielle Bestandteile Ihrer Immobilie. Sie schützen vor Wetter und Einbrechern, und wenn auch nur eines beschädigt wird, können erhebliche Kosten entstehen. Eine Wohngebäudeversicherung deckt diese oft mit ab, vorausgesetzt, der Schaden wurde durch ein versichertes Ereignis verursacht.

    Es ist wichtig zu wissen, dass bei Glasbruchversicherungen zwischen der Wohngebäude- und der Hausratversicherung zu differenzieren ist. Während erstere die fest eingebauten Fenster und Türen abdeckt, kümmert sich die Hausratversicherung um den mobilen Besitz. Eine klare Abgrenzung, die wir auch in unserem Vergleich Wohngebäudeversicherung vs. Hausratversicherung erläutern.

    Heizungsanlagen und Installationen: Warme Füße, keine Sorgen

    Heizungsanlagen, Rohrleitungen und elektrische Installationen spielen eine entscheidende Rolle im funktionalen und komfortablen Wohnen. Ein Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr kann schnell immense Kosten verursachen. Glücklicherweise werden solche Schäden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung gedeckt, solange sie durch versicherte Ereignisse verursacht werden. Abnutzung oder Wartungsschäden sind jedoch nicht abgedeckt.

    Denken Sie auch an die regelmäßige Wartung Ihrer Heizung, nicht nur wegen der Betriebssicherheit, sondern weil eine gut gewartete Anlage auch im Versicherungsfall von Vorteil sein kann. Weitere Tipps, um die Versicherungskosten zu optimieren, finden Sie in unserem Leitfaden zur Prämienreduktion.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Sie haben kürzlich angebaut, saniert oder teure Modernisierungen wie neue Fenster und Türen durchgeführt.
    • Sie haben eine neue Heizungsanlage oder Wärmepumpe installiert und diese der Versicherung noch nicht gemeldet.
    • Ihr bestehender Versicherungsvertrag ist älter als drei Jahre und wurde nicht an die massiv gestiegenen Baukosten angepasst.
    • Sie sind sich unsicher, ob fest verbaute Elemente an und in Ihrer Immobilie im Schadensfall vollständig gedeckt sind.
    • Sie haben nachträglich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montiert, ohne Ihren Versicherungsschutz zu erweitern.

    → Dann sollten Sie Ihre aktuelle Wohngebäudeversicherung jetzt überprüfen.

    Bodenbeläge und fest eingebaute Möbel: Auch der Boden wird geschützt

    Viele Immobilien umfassen hochwertige Bodenbeläge und fest eingebaute Möbel, wie Küchen. Diese Teile gehören zum festen Bestandteil der Immobilie und sind je nach Tarif ebenfalls Bestandteil der Versicherung. Schäden durch Leitungswasser oder Feuer können schnell Material und Verarbeitungsqualität zerstören.

    In einem Schadensfall sollten Sie genau prüfen, ob und wie diese Elemente in Ihrer Police enthalten sind. Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie einen Schaden melden? Dann lesen Sie unseren Artikel zum richtigen Melden eines Schadens.

    Besondere Merkmale: Wintergärten, Garagen und Schuppen

    Neben dem eigentlichen Wohngebäude schützen viele Versicherungen auch Anbauten wie Wintergärten, Garagen oder Gartenhäuser. Diese zusätzlichen Gebäudeteile sind oft integraler Bestandteil des Hauses und sollten im Versicherungsschutz inbegriffen sein, um bei Sturmschäden oder Bränden optimal abgesichert zu sein.

    Jedoch ist nicht jeder Anbau automatisch mitversichert. Es kann nötig sein, dies individuell zu prüfen oder im Schadensfall detailliert anzugeben. Klären Sie bei Vertragsänderungen, was zu tun ist, indem Sie unseren Artikel über Vertragsänderungen konsultieren.

    Warum eine persönliche Beratung sinnvoll ist

    Jedes Gebäude ist so individuell, wie seine Bewohner. Daher kann eine persönliche Beratung helfen, den Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse zuzuschneiden. Sie ermöglicht nicht nur eine Rundum-Absicherung, sondern kann auch helfen, eventuell unentdeckte Risiken oder Optimierungspotenzial aufzudecken. Kontaktieren Sie uns, um eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu erhalten. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Immobilie.

    FAQ

    • Deckt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden durch Haustiere ab?
      Kurz gesagt: Nein, gewöhnliche Schäden durch Haustiere fallen nicht unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Es ist ratsam, hierfür Haustierhaftpflichtversicherungen zu prüfen.
    • Was passiert, wenn mein Gebäude unterversichert ist?
      Im Falle einer Unterversicherung kann es passieren, dass bei einem Schaden die Entschädigung anteilig gekürzt wird. Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema können Sie in unserem Artikel über Unterversicherung nachlesen.
    • Sind Solaranlagen über die Wohngebäudeversicherung versichert?
      Häufig sind Solaranlagen als fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile mitversichert. Es ist jedoch sinnvoll, dies konkret mit der Versicherung zu klären.

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