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    Wohngebäudeversicherung WEG, so vermeiden Sie teure Fehler

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    Wohngebäudeversicherung und Gemeinschaftseigentum: Was ist zu beachten?

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Die Absicherung des Gemeinschaftseigentums ist für Wohnungseigentümer entscheidend, da sie nicht nur Miteigentümer am Gebäude sind, sondern auch Verantwortung tragen. Ein massiver Schaden, wie ein Wasserschaden oder ein Brand, kann ohne ausreichenden Versicherungsschutz gravierende finanzielle Folgen haben. Es ist wichtig zu wissen, welche Teile des Gebäudes zum Gemeinschaftseigentum zählen, wie beispielsweise das Dach, die tragenden Wände und die zentralen Versorgungsleitungen. Eine umfassende Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Eigentum und das der Nachbarn effektiv.

    Einführung: Warum die Absicherung von Gemeinschaftseigentum eine besondere Aufmerksamkeit erfordert

    Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen ein großer Traum und ein wichtiger Schritt in der finanziellen Lebensplanung. Wenn Sie stolzer Besitzer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus werden, erwerben Sie jedoch nicht nur Ihre eigenen vier Wände. Sie werden automatisch auch Miteigentümer am gesamten Gebäude und am dazugehörigen Grundstück. Dieses sogenannte Gemeinschaftseigentum bringt besondere Rechte, aber auch ganz spezifische Pflichten mit sich. Eines der wichtigsten Themen, das in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oft zu intensiven Diskussionen führt, ist die korrekte und umfassende Absicherung des Gebäudes.

    Ein massiver Wasserschaden im Treppenhaus, ein abgedecktes Dach nach einem schweren Herbststurm oder ein Brand im gemeinsamen Heizungskeller, solche Ereignisse bedrohen nicht nur die Bausubstanz, sondern können ohne den passenden Versicherungsschutz auch den finanziellen Ruin für die Eigentümergemeinschaft bedeuten. Darum ist es essenziell zu verstehen, wie die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnungen funktioniert und worauf Sie als Teil einer Gemeinschaft unbedingt achten sollten. In diesem Artikel beleuchten wir alle wichtigen Aspekte, klären Begrifflichkeiten und geben Ihnen wertvolle Ratschläge an die Hand, damit Ihr Eigentum und das Ihrer Nachbarn optimal geschützt sind.

    Was genau zählt eigentlich zum Gemeinschaftseigentum?

    Um die Notwendigkeit einer soliden Gebäudeversicherung zu verstehen, müssen wir zunächst eine klare Grenze ziehen. In einem Mehrfamilienhaus unterscheidet das Gesetz strikt zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Diese Unterscheidung ist im Schadensfall der Dreh- und Angelpunkt für die Frage, welche Versicherung für die Kosten aufkommen muss.

    Zum Sondereigentum gehören alle Räume und Bestandteile des Gebäudes, die Sie allein nutzen und verändern können, ohne dass dadurch die Rechte anderer Miteigentümer oder die äußere Gestalt des Gebäudes beeinträchtigt werden. Das sind beispielsweise Ihre nicht tragenden Innenwände, die Tapeten, Ihre Zimmertüren, die Bodenbeläge oder die Einbauküche.

    Das Gemeinschaftseigentum umfasst hingegen alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand und Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Hierzu zählen unter anderem:

    • Das Dach und die gesamte Dachkonstruktion
    • Die Außenfassade inklusive der tragenden Außenwände
    • Tragende Wände im Inneren des Gebäudes
    • Geschossdecken und das Fundament
    • Das Treppenhaus, die Flure und der Aufzug
    • Zentrale Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas) bis zum Eintritt in die jeweilige Wohnung
    • Die zentrale Heizungsanlage
    • Gemeinschaftlich genutzte Räume wie Waschküchen oder Fahrradkeller
    • Außentüren und meistens auch die Fenster der einzelnen Wohnungen (da sie das äußere Erscheinungsbild prägen)

    Da diese Bestandteile allen Eigentümern gemeinsam gehören, müssen sie auch gemeinschaftlich versichert werden. Ein einzelner Eigentümer kann nicht einfach nur "sein Stück" vom Dach versichern.

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Versicherungspflicht

    In Deutschland gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht im Sinne eines staatlichen Zwangs, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Allerdings schreibt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vor, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für eine "ordnungsgemäße Verwaltung" zu sorgen hat. Zu dieser ordnungsgemäßen Verwaltung gehört zwingend der Abschluss einer angemessenen Feuerversicherung sowie einer Versicherung gegen Leitungswasser- und Sturmschäden zum Neuwert.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Die Wohngebäudeversicherung Ihrer Eigentümergemeinschaft wurde seit mehr als drei Jahren nicht mehr überprüft.
    • Am Gebäude wurden kürzlich wertsteigernde Modernisierungen wie eine neue Heizungsanlage, ein neues Dach oder eine Photovoltaikanlage vorgenommen.
    • Sie sind sich unsicher, ob wichtige Risiken wie Elementarschäden oder grobe Fahrlässigkeit in der aktuellen Gemeinschaftspolice mitversichert sind.
    • Es gab bei einem vergangenen Wasserschaden im Haus Streitigkeiten darüber, ob die Versicherung der Gemeinschaft oder des einzelnen Eigentümers zuständig ist.
    • Die Versicherungssumme des Mehrfamilienhauses wurde trotz der stark gestiegenen Baukosten in der jüngeren Vergangenheit nicht angepasst.

    → Dann sollten Sie Ihre Situation jetzt überprüfen.

    Wer schließt den Vertrag ab?

    Die Versicherung wird nicht von den einzelnen Eigentümern separat abgeschlossen. Stattdessen tritt die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmer auf. In der Praxis wird diese Aufgabe fast immer von der bestellten Hausverwaltung übernommen. Die Verwaltung holt Angebote ein, vergleicht Tarife und stellt diese in der jährlichen Eigentümerversammlung vor. Die Gemeinschaft stimmt dann per Mehrheitsbeschluss darüber ab, welcher Versicherer gewählt wird. Wenn Sie sich detaillierter dafür interessieren, welche Besonderheiten bei größeren Objekten gelten, finden Sie hilfreiche Informationen im Artikel Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.

    Wie werden die Kosten aufgeteilt?

    Die Prämien für die Wohngebäudeversicherung gehören zu den laufenden Bewirtschaftungskosten des Gebäudes. Sie werden in der Regel über das monatliche Hausgeld, das jeder Eigentümer an die Verwaltung zahlt, abgerechnet. Die genaue Aufteilung der Kosten richtet sich dabei meist nach den Miteigentumsanteilen, die im Grundbuch und in der Teilungserklärung festgelegt sind. Wer eine größere Wohnung besitzt und somit einen höheren Miteigentumsanteil hat, trägt auch einen größeren Teil der Versicherungsprämie. Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, können Sie diese Versicherungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung vollständig auf Ihren Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

    Welche Gefahren sollten zwingend abgesichert sein?

    Ein Mehrfamilienhaus ist vielfältigen Risiken ausgesetzt. Ein guter Versicherungsvertrag sollte daher wie ein unsichtbarer Schutzschild wirken, der das Gebäude gegen die finanziellen Folgen der häufigsten und teuersten Gefahren absichert.

    Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

    Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel drei Hauptgefahrenbereiche ab. Erstens: Feuer. Hierzu zählen Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion. Ein Brand in einem Mehrfamilienhaus ist ein absolutes Schreckensszenario. Die Flammen können sich schnell über mehrere Stockwerke ausbreiten, und das Löschwasser der Feuerwehr richtet oft zusätzliche, immense Schäden am Gemeinschaftseigentum an.

    Zweitens: Leitungswasser. Gerade in älteren Gebäuden sind Rohrbrüche keine Seltenheit. Wenn eine zentrale Steigleitung platzt, sind oft gleich mehrere Wohnungen und das Treppenhaus betroffen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Trocknung, die Reparatur der Leitungen und die Wiederherstellung der beschädigten Wände und Böden.

    Drittens: Sturm und Hagel. Ab einer Windstärke von 8 (das entspricht etwa 62 km/h) springt die Versicherung ein, wenn beispielsweise Dachziegel heruntergerissen werden oder ein Baum auf das Gebäude stürzt. Auch Hagelschäden an der Fassade oder an Rollläden sind hierüber abgedeckt.

    Die Elementarschadenversicherung: Ein unverzichtbarer Baustein

    In den letzten Jahren haben extreme Wetterereignisse stark zugenommen. Starkregen, der in wenigen Minuten Keller überflutet, Schneedruck, der Dächer zum Einsturz bringt, oder Überschwemmungen durch über die Ufer tretende Flüsse verursachen Schäden in Milliardenhöhe. Diese sogenannten Naturgefahren sind in der Basis-Wohngebäudeversicherung nicht automatisch enthalten. Die WEG muss hierfür einen zusätzlichen Baustein, die Elementarschadenversicherung, abschließen. Es ist äußerst ratsam, dieses Thema in der nächsten Eigentümerversammlung anzusprechen, falls Ihr Gebäude noch nicht entsprechend geschützt ist. Die Kosten für eine Nachrüstung nach einem schweren Wasserschaden im gesamten Kellerbereich übersteigen die jährlichen Prämien für diesen Zusatzschutz um ein Vielfaches.

    Die Herausforderung der richtigen Versicherungssumme

    Einer der häufigsten und fatalsten Fehler bei der Absicherung von Gemeinschaftseigentum ist die Unterversicherung. Stellen Sie sich vor, Ihr Gebäude brennt komplett nieder. Die Versicherung zahlt jedoch nur 60 Prozent der tatsächlichen Wiederaufbaukosten, weil die Versicherungssumme in der Police zu niedrig angesetzt war. Den Restbetrag, oft hunderttausende Euro, müssen die Eigentümer dann aus eigener Tasche aufbringen. Ein solches Szenario führt fast unweigerlich in die Insolvenz einzelner Eigentümer und zu massiven rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der WEG.

    Die Lösung: Der gleitende Neuwert

    Um dieses Risiko zu eliminieren, sollte die Police zwingend auf dem Konzept des gleitenden Neuwerts basieren. Baupreise und Handwerkerkosten steigen von Jahr zu Jahr. Eine feste Versicherungssumme, die vor zehn Jahren ausreichend war, ist heute längst überholt. Bei der gleitende Neuwertversicherung passt der Versicherer die Versicherungssumme und die Prämie jährlich automatisch an die aktuelle Baupreisentwicklung an. Basis hierfür ist der sogenannte Anpassungsfaktor, der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt wird. So ist garantiert, dass die Eigentümergemeinschaft im Falle eines Totalschadens genau den Betrag erhält, der benötigt wird, um das Gebäude in gleicher Art und Güte zu den heutigen Preisen wieder aufzubauen.

    Sonderfall: Wo verläuft die Grenze zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum im Schadensfall?

    Wenn ein Schaden auftritt, ist die Verwirrung oft groß. Wer muss den Schaden melden? Welche Versicherung zahlt? Hier ist eine genaue Analyse der Schadensursache und der betroffenen Gebäudeteile notwendig.

    Ein klassisches Beispiel: In der Wand zwischen zwei Wohnungen platzt ein Wasserrohr. Das Wasser durchnässt die Wand, zerstört die Tapete in Ihrer Wohnung und beschädigt Ihren teuren Parkettboden sowie Ihre Möbel. Wer zahlt was?

    Sollten Sie jetzt konkret handeln?

    • Sie schieben die notwendige Anpassung des Versicherungsschutzes auf der Eigentümerversammlung immer wieder auf, obwohl das finanzielle Haftungsrisiko für alle Parteien stetig wächst.
    • Sie haben bereits erkannt, dass essenzielle Gefahren wie Elementarschäden nicht abgedeckt sind, haben aber noch keine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Police eingebracht.
    • Sie überlassen die Vertragsgestaltung ausschließlich der Hausverwaltung, ohne als Beirat oder Miteigentümer aktiv aktuelle Vergleichsangebote und leistungsstärkere Deckungskonzepte einzufordern.
    • Sie haben die Absicherung Ihres Sondereigentums noch nicht an die Gemeinschaftspolice angepasst und riskieren bei einem übergreifenden Schadensfall gravierende Deckungslücken in Ihren eigenen vier Wänden.
    • Sie verzichten auf eine professionelle Wertermittlung des Gebäudes, um kurzfristig Kosten zu sparen, und nehmen damit im Ernstfall existenzbedrohende Sonderumlagen in Kauf.

    → Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor weitere finanzielle Nachteile entstehen.

    Da das Wasserrohr in der Wand zur zentralen Versorgung gehört, ist es Teil des Gemeinschaftseigentums. Der Rohrbruch selbst sowie die Trocknung und Reparatur der Wand (ebenfalls Gemeinschaftseigentum) werden von der Wohngebäudeversicherung der WEG übernommen. Auch fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile, die durch diesen Leitungswasserschaden zerstört wurden, etwa Ihr Parkettboden oder die von Ihnen angebrachte Tapete, fallen in der Regel unter den Schutz der Gebäudeversicherung. Ihre beschädigten Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte hingegen sind Hausrat. Für deren Ersatz ist Ihre persönliche Hausratversicherung zuständig.

    Es ist enorm wichtig, dass alle Eigentümer verstehen, dass die Wohngebäudeversicherung der Gemeinschaft nicht den privaten Hausrat abdeckt. Jeder Bewohner sollte daher zwingend eine eigene Hausratversicherung besitzen.

    Wenn es zum Schaden kommt: Wie funktioniert die Schadensregulierung?

    Ein reibungsloser Ablauf im Schadensfall erfordert klare Kommunikationswege. Da die WEG der Versicherungsnehmer ist, darf ein einzelner Eigentümer in der Regel nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen oder direkt mit der Versicherung verhandeln, wenn das Gemeinschaftseigentum betroffen ist.

    Der korrekte Weg sieht so aus: Sobald Sie einen Schaden am Gebäude entdecken, müssen Sie umgehend die Hausverwaltung informieren. Diese übernimmt dann die offizielle Schadensmeldung an den Versicherer. Die Verwaltung koordiniert auch die Besichtigung durch einen Gutachter, holt Kostenvoranschläge von Handwerkern ein und reicht die Rechnungen bei der Versicherung ein. Gerade bei komplexen Fällen in Mehrfamilienhäusern ist es hilfreich zu wissen, wie die Schadensregulierung bei der Wohngebäudeversicherung im Detail abläuft, um realistische Erwartungen an die Bearbeitungsdauer zu haben.

    Sollte es sich um einen Notfall handeln, zum Beispiel ein massiver Wassereinbruch mitten in der Nacht am Wochenende, sind Sie als Eigentümer im Rahmen der Schadensminderungspflicht berechtigt und verpflichtet, Notmaßnahmen zu ergreifen. Sie dürfen also einen Notdienst rufen, um das Wasser abzustellen. Die endgültige Reparatur muss dann aber wieder über die Verwaltung laufen.

    Veränderungen am Gebäude: Sanierungen und Anbauten richtig melden

    Ein Mehrfamilienhaus ist kein starres Gebilde. Im Laufe der Jahre werden Modernisierungen durchgeführt, um den Wert der Immobilie zu erhalten oder zu steigern. Vielleicht beschließt die Eigentümerversammlung, das Dach neu zu dämmen, eine Photovoltaikanlage zu installieren, neue Balkone anzubauen oder einen Aufzug nachzurüsten.

    Solche baulichen Veränderungen erhöhen den Wert des Gebäudes erheblich. Und genau hier liegt eine weitere Gefahr: Wenn der Wert des Gebäudes steigt, muss auch die Versicherungssumme zwingend angepasst werden. Versäumt die Hausverwaltung dies, rutscht die WEG automatisch in eine Unterversicherung. Es ist daher die Pflicht der Verwaltung, den Versicherer über alle wertsteigernden Baumaßnahmen zu informieren. Als aufmerksamer Miteigentümer sollten Sie auf den jährlichen Versammlungen gezielt nachfragen, ob nach größeren Umbauten eine Meldung an die Versicherung erfolgt ist. Erfahren Sie mehr darüber, wie Modernisierungen die Wohngebäudeversicherung beeinflussen, um bei künftigen Beschlüssen optimal vorbereitet zu sein.

    Häufige Stolperfallen bei der Absicherung von Mehrfamilienhäusern

    Trotz gesetzlicher Vorgaben und professioneller Verwaltungen gibt es in der Praxis immer wieder typische Fehler, die im Schadensfall zu bösen Überraschungen führen. Auf diese Punkte sollten Sie als Eigentümer ein wachsames Auge haben:

    • Veraltete Verträge: Viele Versicherungspolicen von WEGs stammen noch aus den 90er Jahren oder sind sogar noch älter. Diese Verträge enthalten oft veraltete Versicherungsbedingungen, die moderne Risiken nicht abdecken. Eine regelmäßige Überprüfung (etwa alle drei bis fünf Jahre) durch einen unabhängigen Experten ist unerlässlich.
    • Fehlender Unterversicherungsverzicht: Achten Sie darauf, dass im Vertrag ein sogenannter Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Das bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall nicht prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt, sofern die Wohnfläche und die Bauart bei Vertragsabschluss korrekt angegeben wurden. Das erspart im Ernstfall viel Ärger und langwierige Prüfverfahren.
    • Grobe Fahrlässigkeit: Ein Miteigentümer lässt im Winter bei Minusgraden das Fenster im Treppenhaus tagelang offen stehen, wodurch ein Heizungsrohr einfriert und platzt. In alten Verträgen konnte die Versicherung bei solcher "groben Fahrlässigkeit" die Zahlung verweigern. Moderne Tarife sollten den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit zwingend beinhalten.
    • Wechsel der Hausverwaltung: Wenn eine neue Verwaltung das Gebäude übernimmt, gehen manchmal wichtige Dokumente verloren oder Verträge werden nicht sauber geprüft. Die WEG sollte darauf bestehen, dass die neue Verwaltung zeitnah einen Statusbericht zur aktuellen Versicherungssituation vorlegt.

    Fazit: Gemeinschaftseigentum sicher und zukunftsorientiert schützen

    Die Wohngebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftseigentum ist ein komplexes, aber absolut unverzichtbares Thema. Sie schützt die Eigentümergemeinschaft vor unkalkulierbaren finanziellen Belastungen und sichert den Wert Ihrer Investition langfristig ab. Als einzelner Eigentümer müssen Sie zwar nicht jeden Paragrafen des Versicherungsvertrages auswendig kennen, aber Sie sollten die Grundprinzipien verstehen. Verlassen Sie sich nicht blind auf die Hausverwaltung, sondern nutzen Sie Ihre Rechte in der Eigentümerversammlung. Hinterfragen Sie den bestehenden Versicherungsschutz kritisch, fordern Sie regelmäßige Überprüfungen ein und bestehen Sie auf der Integration wichtiger Bausteine wie der Elementarschadenversicherung und dem Schutz bei grober Fahrlässigkeit.

    Eine gut informierte und proaktive Eigentümergemeinschaft ist der beste Garant dafür, dass ein Gebäude nicht nur physisch, sondern auch finanziell auf einem soliden Fundament steht. Gehen Sie in den Dialog mit Ihren Miteigentümern und der Verwaltung. Ein offenes Gespräch über die gemeinsame Absicherung schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass im Fall der Fälle alle Zahnräder reibungslos ineinandergreifen.

    Wir wissen, dass die Überprüfung von WEG-Policen, Teilungserklärungen und Versicherungsbedingungen oft überwältigend wirken kann. Jedes Gebäude ist einzigartig und erfordert eine passgenaue Lösung, die alle rechtlichen und baulichen Besonderheiten berücksichtigt. Damit Sie und Ihre Miteigentümer nicht im Dunkeln tappen oder ungewollt Risiken eingehen, ist eine individuelle Betrachtung durch Fachleute der sicherste Weg. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche und selbstverständlich kostenfreie Beratung zur Verfügung. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehenden Unterlagen, decken mögliche Lücken auf und zeigen Ihnen transparent, wie Sie Ihr Gemeinschaftseigentum optimal und zukunftssicher schützen können. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wer ist der Ansprechpartner, wenn ein Schaden am Gemeinschaftseigentum entsteht?

    Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner ist immer die Hausverwaltung. Diese vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber der Versicherung. Die Verwaltung nimmt den Schaden auf, meldet ihn an den Versicherer und koordiniert die Handwerker sowie eventuelle Gutachtertermine. Bitte melden Sie Schäden am Gemeinschaftseigentum nicht selbst bei der Versicherung, da dies den Prozess verzögern kann.

    Zahlt die Gebäudeversicherung der WEG auch für Schäden an meinem privaten Inventar?

    Nein, die Wohngebäudeversicherung deckt ausschließlich Schäden am Gebäude selbst (Gemeinschafts- und Sondereigentum) sowie an fest verbauten Teilen ab. Wenn durch einen Rohrbruch im Gebäude Ihre Möbel, Teppiche oder elektronischen Geräte beschädigt werden, ist dies ein Fall für Ihre persönliche Hausratversicherung. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass jeder Eigentümer und Mieter eine eigene Hausratversicherung abschließt.

    Kann ich als einzelner Eigentümer verlangen, dass die Versicherung gewechselt wird?

    Als einzelner Eigentümer können Sie den Vertrag nicht kündigen oder ändern, da die WEG als Ganzes der Versicherungsnehmer ist. Sie haben jedoch das Recht, das Thema auf die Tagesordnung der jährlichen Eigentümerversammlung setzen zu lassen. Dort können Sie vorschlagen, Vergleichsangebote einzuholen. Die Entscheidung für einen Wechsel muss dann durch einen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft getroffen werden.

    Was passiert, wenn die Versicherungssumme des Gebäudes zu niedrig ist?

    Wenn das Gebäude unterversichert ist, zahlt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig. Entsteht beispielsweise ein Schaden von 100.000 Euro, das Gebäude ist aber nur zu 50 Prozent seines tatsächlichen Wertes versichert, zahlt der Versicherer auch nur 50.000 Euro. Die restlichen 50.000 Euro müssen von den Eigentümern über eine Sonderumlage aus eigener Tasche bezahlt werden. Daher ist die Vereinbarung des "gleitenden Neuwerts" sowie eines Unterversicherungsverzichts im Vertrag so enorm wichtig.

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